Mietvertrag
Der Mietvertrag ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter regelt.
Die wichtigsten Bestandteile sind:
1. Parteien des Mietvertrags (Vermieter und Mieter).
2. Beschreibung der Mietsache (Adresse, Lage, Anzahl der Räume, etc.).
3. Mietdauer: Gibt an, wie lange der Mietvertrag abgeschlossen wird. Befristet oder unbefristet. Wenn eine Befristung angegeben wird, muss der Grund der Befristung bis zum vereinbarten Ende der Mietvertragsdauer aufrecht erhalten werden. Ansonsten gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristet.
4. Miete und Betriebskosten: Höhe der Kaltmiete und der einzelnen Betriebskosten.
5. Mietzahlung: Regelungen zur Zahlung der Miete.
6. Kaution oder Mietsicherheit: Sicherheitsleistung des Mieters für den Vermieter. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
7. Nutzung der Mietsache: Erlaubte Nutzung der Wohnung (Anzahl der Personen, Haustierhaltung, Untervermietung).
8. Schönheitsreparaturen und Instandhaltung der Mietsache.
9. Kündigung: Regelungen zur Beendigung des Mietverhältnisses(Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte).
10. Hausordnung: Regelungen zu Ruhezeiten, Reinigungspflichten, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen.
11. Individuelle Vereinbarungen: Zusätzliche Vereinbarungen, die in Formularmietverträgen nicht aufgeführt sind.