Immobilienratgeber

Die wichtigsten Fragen zum Thema Immobilien

Maklerprovision

Seit dem 23. Dezember 2020 ist gesetzlich geregelt, dass Verkäufer und Käufer beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses (auch mit Einliegerwohnung), die Maklerkosten jeweils zu 50% tragen müssen. Eine einseitige vertragliche Vereinbarung, dass nur der Käufer die Maklerprovision tragen muss, ist seitdem unzulässig. 

Beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen, sowie beim Verkauf von Gewerbeimmobilien und Grundstücken, gilt diese Regelung nicht. Hier kann nach wie vor eine Vereinbarung getroffen werden, bei der nur der Käufer die Maklerprovision trägt. 

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