ALEXANDER RODIN IMMOBILIEN

News

Aktuelle Informationen

Verkauf

Gebrauchte Häuser und Wohnungen beliebter als Neubau

News – 27.03.2025

Der Immobilienmarkt erholt sich 2024: Interhyp verzeichnet mehr Finanzierungen mit 123.000 Kunden und 22,4 Milliarden Euro Darlehenssumme. Nur zwölf Prozent der Finanzierungen entfallen auf Neubauten, die Mehrheit kauft Bestandsimmobilien. Sinkende Kreditzinsen von 4,2 auf 3,4 Prozent und steigende Mietpreise machen Immobilienkauf attraktiver. Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ unterstützt zusätzlich den Erwerb älterer Wohnimmobilien, während hohe Baukosten Neubau weiterhin erschweren.

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EZB senkt Einlagenzins auf 2,5% – gut für Kredite

News – 11.03.2025

Die EZB hat den Einlagensatz um 0,25 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gesenkt, um die Konjunktur zu stützen. Auch der Refinanzierungssatz fällt. Volkswirte erwarten weitere Senkungen bis Sommer, da die Inflation auf 2,4 Prozent sank. Handelskonflikte mit den USA könnten jedoch Risiken bergen. Einige Notenbanker warnen vor zu starken Zinssenkungen, da steigende Löhne die Inflation wieder antreiben könnten.

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Bundestagswahl 2025 – die Programme der Parteien zum Thema Wohnen

News – 24.02.2025 

Die Union hat die Bundestagswahl 2025 mit 28,5 % gewonnen, Friedrich Merz wird voraussichtlich Kanzler. Eine Koalition mit der SPD (16,4 %) oder eine Kenia-Koalition mit SPD und Grünen (11,6 %) ist möglich. Ein Bündnis mit der AfD (20,8 %) wurde ausgeschlossen. In der Wohnungspolitik setzt die Union auf steuerliche Anreize, die SPD auf staatliche Eingriffe, die Grünen auf soziale und ökologische Maßnahmen. Streitpunkte sind Mietpreisbremse, Wohnbauförderung und Klimaschutz. Schwierige Verhandlungen werden erwartet, führende Stimmen rechnen mit kleinen Kompromissen statt grundlegender Reformen.

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Vermietung

Schlüsseleinwurf beim Vermieter kann Verjährung starten!

 

News – 02.04.2025

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterungen der Mietsache kann bereits mit Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten beginnen – auch wenn das Mietverhältnis noch nicht beendet und der Vermieter mit der vorzeitigen Rückgabe nicht einverstanden ist. Im vorliegenden Fall kündigte ein Gewerbemieter vorzeitig, zog Ende 2020 aus und warf die Schlüssel ein, obwohl das Mietverhältnis bis Juni 2021 lief. Die sechsmonatige Verjährungsfrist begann mit Kenntnis des Vermieters vom Schlüsseleinwurf, da er damit ungehinderten Zugriff zur Prüfung des Mietobjekts erhielt. Entscheidend ist die faktische Besitzänderung, nicht die formale Rückgabe oder Mietvertragsbeendigung.

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Bohrlöcher & Co. Schadensersatz für Vermieter bei Auszug

News – 26.03.2025

Verjährung von Vermieter-Schadensersatzansprüchen bei Schlüsselrückgabe

Der Mieter ist ausgezogen und die Wände glitzern in knalligen Farben oder haben Bohrlöcher – Eine Sammlung von neuen Urteilen dazu:

  • Bei übermäßig vielen Bohrlöchern (50-60 pro Raum) kann der Vermieter Schadensersatz verlangen
  • Mieter sind generell verpflichtet, Substanzverletzungen wie Dübellöcher zu beseitigen
  • Mieter dürfen Wände grundsätzlich frei gestalten, müssen aber bei Auszug einen neutralen Zustand herstellen
  • Farben wie Helllila sind meist akzeptabel, Glitzerfarbe muss entfernt werden
  • Auch Vermieter müssen bei Renovierungen dezente Farben wählen
  • Gerichte haben Klauseln zur Übertragung von Schönheitsreparaturen teilweise für unwirksam erklärt
  • Bei unrenoviert übergebenen Wohnungen entfällt die Renovierungspflicht des Mieters
  • Der Mieter muss den ursprünglichen Renovierungsbedarf bei Mietbeginn unabhängig wie lange der Mietbeginn zurückliegt nachweisen
  • Einbaumöbel müssen nicht vom Mieter gestrichen werden
  • Bei Vermieter Renovierungen müssen Mieterwünsche berücksichtigt werden, soweit keine Mehrkosten entstehen

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Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März!

News – 11.03.2025

Vermieter können bei unverschuldetem erheblichen Mietausfall einen Grundsteuer-Teilerlass von bis zu 50% beantragen. Anträge für 2024 sind bis 31.3.2025 bei den zuständigen Kommunen oder Finanzämtern möglich. Voraussetzungen sind struktureller Leerstand und nachweisbare Vermietungsbemühungen. Bei Mieteinnahmen unter 50% der Jahreskaltmiete sind 25% Erlass möglich, bei Totalausfall 50%. Außergewöhnliche Ereignisse wie Mieterzahlungsunfähigkeit oder Brandschäden berechtigen ebenfalls zum Erlass, geplante Renovierungen jedoch nicht.

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Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten

Ein Mietvertrag ist grundsätzlich unbefristet, kann aber unter bestimmten Bedingungen zeitlich befristet werden. Die Befristung muss schriftlich und mit einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgen. Laut § 575 BGB sind nur drei Gründe zulässig: Eigenbedarf des Vermieters, Abriss oder grundlegender Umbau der Wohnung oder Nutzung durch Angestellte des Vermieters. Ohne eine dieser Begründungen entsteht automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis. Ein Zeitmietvertrag bietet Planungssicherheit, unterliegt jedoch strengen rechtlichen Vorgaben und ist ohne korrekte Begründung unwirksam.

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Gesetze Fristen, Dauerbrenner: Das kommt 2025

News – 15.01.25

Im Jahr 2025 stehen Immobilieneigentümern, Vermietern und Verwaltern zahlreiche rechtliche und steuerliche Änderungen bevor. Die Grundsteuerreform tritt am 1. Januar in Kraft und könnte für viele Eigentümer teurer werden. Das Wohngeld steigt um 15 %, und neue Regelungen zu Gewerbemietverträgen sowie zur Installation von Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Nichtwohngebäuden werden eingeführt. Smart Meter sind bei hohem Stromverbrauch verpflichtend. Geplante Reformen im Baugesetzbuch und zur Mietpreisbremse sind noch nicht abschließend beschlossen.

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verwaltung

Verbände aktualisieren Mustervertrag zur WEG-Verwaltung

News – 24.02.2025 

Der VDIV und Haus & Grund Deutschland haben ihren Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung überarbeitet. Die neue Version berücksichtigt die jüngsten Änderungen am WEG und die aktuelle Rechtsprechung.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland geben seit einigen Jahren gemeinsam einen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung heraus. Nun haben die Verbände den Vertrag aktualisiert und an gesetzliche Neuerungen sowie an die jüngste Rechtsprechung angepasst.

Die wichtigsten Änderungen umfassen unter anderem eine klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen sowie eine Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.

Zum Mustervertrag   beim VDIV (für Mitglieder kostenfrei) und bei  bei Haus & Grund.

 

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