Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Eigentümer festgehalten sind. Es wird vom Grundbuchamt geführt und dient dazu, die Rechtsverhältnisse an Grundstücken klar und übersichtlich darzustellen. Die Einsicht in das Grundbuch zu einem Grundstück haben nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Ein Auszug aus dem Register (Grundbuchauszug) wird z.B. bei einer Finanzierung vom Darlehensgeber verlangt.
Der Grundbuchauszug enthält folgende Informationen:
- Eigentümer des Grundstücks
- Lage und Größe des Grundstücks
- Lasten und Beschränkungen
- Grundpfandrechte von Banken oder anderen Kreditgebern, die das Grundstück als Sicherheit für Kredite nutzen.
Der Grundbuchauszug hat folgenden Aufbau:
1. Bestandsverzeichnis: Enthält die Angaben zum Grundstück, wie Lage und Größe
2. Abteilung I.: Informationen über den aktuellen und vergangene Eigentümer
3. Abteilung II.: Eintragungen über Lasten und Beschränkungen, zum Beispiel Wegerechte, oder Nutzungsbeschränkungen
4. Abteilung III.: Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden