Immobilien-Kaufvertrag
Der Immobilienkaufvertrag wird vom Käufer und Verkäufer im Rahmen eines Beurkundungstermins bei einem Notar unterzeichnet. Der Notar berät die Parteien und erstellt den Kaufvertrag in Absprache mit Käufer und Verkäufer. Bei der Kaufvertragsunterzeichnung – auch Beurkundung genannt- liest der Notar den Kaufvertrag vollständig den Beteiligten vor und diese können noch offene Fragen zum Vertrag stellen. Der Kaufvertrag ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer regelt.
Die wichtigsten Bestandteile sind:
1. Vertragsparteien: (Verkäufer und Käufer)
2. Kaufgegenstand: Beschreibung der Immobilie
3. Kaufpreis: Betrag und Zahlungsmodalitäten
4. Übergabetermin: Zeitpunkt der Besitzübergabe
5. Lastenfreistellung: Übernahme ohne finanzielle Belastungen
6. Grundbuchänderung: Eintrag des Käufers als neuer Eigentümer
7. Gewährleistungen: Zusicherungen über den Zustand der Immobilie